Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art

Kanzlei Wilkening - das Notariat

Als Notariat geben wir Ihnen neutrale Rechtsberatung und Hilfestellung bei allen Entscheidungen, die für Sie von hoher Tragweite sein können. Ebenso steht Ihnen die Kanzlei Wilkening als Ansprechpartner für die Beurkundung und Beglaubigung in allen Rechtsgebieten zur Verfügung.

Unser Notariat deckt folgende Bereiche ab:

Immobilien

Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie eine der größten Investitionen, die Sie im Laufe ihres Lebens tätigen werden. Umso wichtiger ist es, sich vorab und auch währenddessen zu allen relevanten Themen gut beraten zu lassen. Das reduziert das finanzielle Risiko und darüber hinaus auch die persönlichen Unsicherheiten.

Wir begleiten nicht nur Kauf- und Übertragungsverträge, sondern auch Grundbucheintragungen und -löschungen sowie Bauträgerverträge und nachbarschaftliche Vereinbarungen. Zudem gehört zu unseren Leistungen die Bestellung von Hypotheken, Grundschulden und anderen Rechten (z.B. Wege-, Wohn- oder Nießbrauchsrechte).

Unternehmen

Auch bei der Gründung von Unternehmen ergeben sich zahlreiche Fragen: Welche Rechtsform macht am meisten Sinn? Welche Rahmenbedingungen müssen bei einer Firmengründung berücksichtigt werden? Wie viel Stammkapital muss eingezahlt werden? Was genau muss vom Notar beurkundet werden?

Bei uns werden Kompetenzen in den Bereichen Notariat, Steuerberatung und Rechtsberatung unter einem Dach gebündelt. Somit können wir alle aufkommenden Fragen beantworten und eine umfassende Beratung anbieten. Wir unterstützen allerdings nicht nur bei Neugründungen, sondern auch bei der Umstrukturierung oder Auflösung von Gesellschaften, Anteilsübertragungen, Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Anmeldungen im Handelsregister.

Vererben und Schenken

Viele Menschen haben von dem, was nach ihrem Ableben mit ihrem Hab und Gut geschehen soll, eine andere Vorstellung, als es von Gesetzes wegen her vorgesehen ist. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt vieles nicht – zum Beispiel, ob es überhaupt persönlichen Kontakt zu den gesetzlichen Erben gab.

Es ist also ratsam, sein Testament oder die Erbfolge individuell zu gestalten – bestenfalls mithilfe eines Notars. Das hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen können Formulierungsungenauigkeiten vermieden werden, zum anderen werden vom Notar beglaubigte Testamente im Zentralen Testamentsregister hinterlegt, sodass sie nicht verschwinden oder in Vergessenheit geraten können. Zudem kann es steuerliche Vorteile haben, schon vor dem eigenen Ableben einen Teil seines Nachlass zu verschenken – auch hierzu beraten wir gern.

Zu unseren Leistungen gehören jedoch nicht nur Testamente sowie Erb- und Schenkungsverträge, sondern auch Erbscheinsanträge, Nachlassauseinandersetzungen und Erbausschlagungen.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Keine Partnerschaft gleicht der anderen. Die Vielfalt moderner Partnerschaftsmodelle – seien es Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften – führt dazu, dass Paare sich oft nicht nur Gestaltungsspielräume innerhalb der eigenen Beziehung, sondern auch für den Fall einer Scheidung wünschen.

Mithilfe einer umfassenden Beratung können Paare durch das Aufsetzen eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags ganz individuell den für sie passenden Güterstand wählen. Zudem können Unterhalts- und Sorgerechtsfragen für den Fall einer Scheidung vorab geklärt werden. Auch wenn eine Scheidung schon absehbar ist, können in einer Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung Rechte und Pflichten für die Zeit nach der Trennung festgelegt werden. Auf diese Weise können langwierige „Rosenkriege“ vermieden werden.

Darüber hinaus betreuen wir auch Adoptionen und beurkunden Adoptionsanträge – zum Beispiel wenn im Rahmen einer Patchwork-Familie keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kind und einem der Elternteile bestehen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen

Beim Eintreten eines Notfalls fällt es den meisten schwer, einen klaren Kopf zu behalten und Entscheidungen mit großer Tragweite zu treffen. Umso wichtiger ist es, vorab alles für den Fall der Fälle zu regeln.

Eine Vorsorgevollmacht zum Beispiel gibt einem schriftlich festgelegten Angehörigen die Befugnis, bestimmte Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte abschließen zu können, wenn der Betroffene aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. In Patientenverfügungen kann zudem festgelegt werden, in welchem konkreten Fall welche medizinische Behandlung gewünscht ist – ein Dokument, das Angehörige davor bewahren kann, schwere und belastende Entscheidungen treffen zu müssen.

Wir beraten Sie gern zu allen zur Verfügung stehenden Vollmachten: General- und Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

Notarkosten

Die Kosten, die für einen Notar anfallen, sind gesetzlich in der sog. Kostenordnung geregelt. Die Kostenordnung stellt ein besonders soziales Gebührensystem dar, das jedem Bürger den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglichen soll. Auf Anfrage erteilen wir Ihnen gern weitere Auskünfte.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer www.bnotk.de.